Projekt Wildtiermonitoring Auerhuhn Dreizehenspecht Habicht Haselhuhn Luchs Rauhfusskauz Sperlingskauz Wildkatze
Projekt Wildtiermonitoring

Warum | Datenerhebung | Datenhaltung | Nachweissicherheit | Forschung/Umsetzung | Literatur

Warum

Die Entwicklung
Das Monitoring von Wildtieren hat sich bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) im Lauf der letzten 19 Jahre (1989-2008) entwickelt. Die Nachweisdaten zahlreicher (bedrohter) Wildtier- und Vogelarten aus verschiedenen Monitoring-Programmen und Forschungsprojekten werden mittlerweile systematisch erfasst und analysiert.

In der Vergangenheit wurden die Daten in unterschiedlichster Form erhoben, registriert und jeweils nur für ein Projekt und meist auch nur für eine beschränkte Zeit verwendet. Der Methoden- und vor allem der Personalwechsel führten zu einem großen Verlust bereits erhobener Daten. Selbst eine Veröffentlichung von Nachweis-Informationen konnte nur bedingt als Grundlage für die Weiterführung eines Monitorings verwendet werden, da Methoden, die Genauigkeit der Ortsangaben und die Sicherheit von Tiernachweisen stark variierten. Nach der Zeit von „Karteikärtchen“, handgeschriebenen Tabellen und Zahleninformationen auf topografischen Karten folgte eine Zeit von „moderneren“ Excel-Tabellen. Aber auch bei dieser Art von Erfassung zeigte sich, dass raumbezogene, insbesondere landschaftsökologische Auswertungen einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten und wenig komfortabel sind.

Daher war es notwendig eine Datenbank zu entwickeln, in der alle Nachweise von Tieren mit einem eindeutigen, möglichst genauen, aber auch variablen Raumbezug erfasst werden können. Weitere Informationen zur Tierart selbst, zum Lebensraum am Erfassungsort, zur Nachweisart, zum Zeitpunkt und zur Sicherheit des Nachweises und projektbezogene Daten sollten ebenfalls integriert sein.

Die Tierarten
Die Auswahl der Tierarten erfolgte nicht zufällig, sondern entwickelte sich aus verschiedenen Fragestellungen und Projekten:

Besonders intensiv wurde das Monitoring der Raufußhühner aufgebaut: Das seltene Auerhuhn gilt als Leitart artenreicher und lichter Wälder der Schwarzwaldhochlagen. Vielgestaltige und junge Wälder werden vom extrem bedrohten Haselhuhn bevorzugt. An der FVA werden seit 1993 regelmäßig Nachweise von Auer- und Haselhühnern im Schwarzwald erfasst.

Im Sommer 2000 wurde dieses Monitoring-Programm um weitere, seltene Wildtierarten erweitert: Der Luchs besiedelt seinen ursprünglichen Lebensraum Schwarzwald wieder – seit Mitte der 90er Jahre existieren gesicherte Nachweise. Die Wildkatze kommt zwar nur in den Schwarzwaldrandlagen vor, ist aber auch eine Tierart, die in ihren ursprünglichen Lebensraum zurückkehrt.

Der Bestand des Habichts gilt zwar als erholt, doch gibt es keine ortsbezogenen Übersichten der Bestandesdichte. Der Dreizehenspecht gilt seit wenigen Jahren als erfolgreicher Wiederbesiedler der Schwarzwaldhochlagen. Interessant sind die Ausbreitungswege und die Habitatbedingungen im zurückeroberten Lebensraum. Der Raufußkauz unterliegt starken Bestandsschwankungen und gilt trotz guter „Raufußkauzjahre“ als stark gefährdet. Er gehört zusammen mit dem Sperlingskauz zur Lebensgemeinschaft der Auerhuhnwälder der Schwarzwaldhochlagen.

Das Ziel
Ziel des Monitorings der FVA ist es nicht, andere Monitoringprogramme zu ersetzen oder den Anspruch zu haben, zu allen einbezogenen Tierarten einen vollständigen Überblick der Verbreitungsnachweise zu geben. Ziel ist es vielmehr, alle Hinweise, die von Förstern, Jägern, Ornithologen und sonstigen Fachleuten zufällig gemacht werden, systematisch zu erfassen, für ein langfristiges Monitoring personen- und projektunabhängig verfügbar zu machen und diverse Auswertungen zu ermöglichen.

Durch die systematische Erfassung der Beobachtungen können

  • die Entwicklung des Tierbestandes,
  • Unterschiede in der Verteilung im Schwarzwald und
  • Beziehungen zur Struktur des Waldes analysiert werden sowie auf Grundlage dessen
  • Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung geplant und effizienter durchgeführt werden.
  • Schließlich ist durch das Monitoring auch eine Erfolgskontrolle durchgeführter Maßnahmen möglich (Veränderung Verbreitungsgebiet, Änderung der Nachweiszahlen).

Für die im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) genannten Arten: Auerhuhn, Haselhuhn, Raufußkauz, Sperlingskauz und Dreizehenspecht dient dies insbesondere zur

  • Entwicklung integrativer Schutzkonzepte (Natura 2000 – PEPL)
  • Festlegung von Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung (Biodiversität)
  • Entschärfung raumplanerischer Konflikte (Windkraft; Tourismus, Gleitschirmfliegen etc.)
  • Grundlagen für die Auerhuhnforschung (Losungsanalysen, genetische Untersuchungen, Satellitentelemetrie)

Beim Habicht liefern die Daten genauere Angaben bezüglich seiner Verbreitung. Diese genaueren Vorstellungen über die räumliche Zuordnung von Habichten sind unter anderem für die objektive Beurteilung der Räuber-Beute-Beziehung zwischen Habicht und Raufußhühnern eine wichtige Grundlage. Wie bei der Wildkatze bilden die im Rahmen des Monitoring gewonnen Daten über den Luchs die Grundlage für die Beurteilung der Wiederbesiedlung des Schwarzwaldes. Im Falle des Luchses bilden die Daten auch die Grundlage für das Projekt „Wildtierkorridore“ sowie für die Erarbeitung integrativer Schutzkonzepte (Natura 2000 – PEPL, Naturparkplanungen).

Die Weiterentwicklung
Auch nach einer Laufzeit von mittlerweile vier Jahren erfolgt eine ständige Weiterentwicklung des Monitorings. Hierzu gehört die schrittweise Integration weiterer Tierarten, die Verbesserung der Datenweiterleitung und Kommunikationsstruktur, sowie die verstärkte Einführung der Nachweiskontrolle durch Experten. Eine zentrale Rolle für das Monitoring werden auch künftig die Wildtierbeauftragten spielen. Sie sind der lokale Ansprechpartner und ermöglichen eine weitestgehende Erfassung von zufälligen Nachweisen. Um die Qualität des Monitorings weiterhin zu verbessern sind Schulungen der Wildtierbeauftragten zu den einzelnen Tierarten in Vorbereitung. Zudem sollen Experten gewonnen werden, die zweifelhafte Nachweise überprüfen können.


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